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   LSG Berlin-Brandenburg, 14.09.2011 - L 7 KA 89/08   

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https://dejure.org/2011,16039
LSG Berlin-Brandenburg, 14.09.2011 - L 7 KA 89/08 (https://dejure.org/2011,16039)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.09.2011 - L 7 KA 89/08 (https://dejure.org/2011,16039)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. September 2011 - L 7 KA 89/08 (https://dejure.org/2011,16039)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 85 SGB 5, § 89 SGB 5
    Vertragsärztliches Honorar - psychotheraupeutische Leistungen -probatorische Sitzungen -Mindestpunktwert - Gesamtvertrag - doppelte Wirkungsweise von Normverträgen - Schiedsamt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung von Honorarverteilungsregelungen des Schiedsamtes im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes; Vergütung probatorischer psychotherapeutischer Sitzungen nach Mindestpunktwerten; Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Überprüfung von Honorarverteilungsregelungen des Schiedsamtes im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes; Vergütung probatorischer psychotherapeutischer Sitzungen nach Mindestpunktwerten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 31.08.2005 - B 6 KA 6/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarrechtsstreit - keine Überprüfung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.09.2011 - L 7 KA 89/08
    Das Urteil des Sozialgerichts stehe im Widerspruch zur Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 31. August 2005, Az.: B 6 KA 6/04 R), wonach Vereinbarungen über die Gesamtvergütung in einem Honorarrechtsstreit zwischen einem Vertragsarzt und einer Kassenärztlichen Vereinigung gerade nicht überprüfbar seien.

    Klagebefugt gegen Entscheidungen der Aufsichtsbehörden, mit denen Beschlüsse eines Schiedsamtes über die "Vergütung der Leistungen" u.a. nach § 83 Abs. 1, § 85 SGB V beanstandet werden, sind auch hier allein die Parteien der Gesamtverträge und nicht weitere Personen und Institutionen, auch nicht das Schiedsamt selbst (BSG, Urteil vom 31. August 2005, Az.: B 6 KA 6/04 R, veröffentlicht in Juris, m.w.N.).

  • BVerfG, 29.07.2010 - 1 BvR 1634/04

    Versagung verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen einen Kostenbescheid für

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.09.2011 - L 7 KA 89/08
    Andernfalls wäre für die Vertragsärzte insoweit kein effektiver Rechtsschutz i.S.v. Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) gewährleistet, da dieses Grundrecht auch die Verpflichtung der Gerichte zur inzidenten Prüfung vorgelagerten Rechts umfasst (BVerfG, Urteil vom 29. Juli 2010, Az.: 1 BvR 1634/04 - "Nacht im Gleisbett", veröffentlicht in Juris).
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